Kormoran
Waldrapp
Lateinisch: Geronticus eremita
Englisch: Northern Bsld Ibis
Französisch: Ibis chauve
 
Klasse: Vögel 
Ordnung: Pelikanverwandte
Familie: Ibisse und Löffler

Größe: bis 80 cm
Lebensraum: Felssimse, Ruinen, Hügel

Das Gefieder des Waldrapps ist schwarz, es kann silbern oder farbig schillern. Markant sind das fleischrote Gesicht, die Stirn und der Schnabel. Der Federschopf im Nacken kann bei Gefahr, während der Balz oder bei Begrüßungszeremonien aufgeplustert werden. Männchen und Weibchen sind gleich gezeichnet, das Weibchen ist etwas kleiner. Ein Waldrapp ist außerhalb seiner Kolonie ziemlich schweigsam, sein Warnruf ist ein energisches „Grup“.

Der Waldrapp liebt trockene Landschaften oder Wüstengebiete mit Felsklippen, Steilküsten oder alten Ruinen. Er brütet in Kolonien auf Felssimsen oder in Höhlen. Die Vögel sind sehr gesellig, bei der Ankunft eines Partners begrüßen sie sich ausgiebig. Dabei wird der Federschopf aufgestellt, sie verbeugen sich und rufen dabei „grup-grup“. Das Nest aus Zweigen, Blättern und Grashalmen befindet sich in Felsnischen. Das Weibchen legt zwei bis vier Eier, die Jungen werden auch noch nach dem Ausfliegen einige Zeit von den Eltern begleitet. Ein Waldrapp frisst gerne Heuschrecken, Grillen, Insektenlarven, Würmer, Schnecken, Frösche, Fische und manchmal sogar kleine Säuger oder brütende Vögel. Zur Nahrungsaufnahme stochert er mit dem Schnabel im Boden oder im Schlick.

Der Waldrapp ist bereits im 17. Jahrhundert in Mitteleuropa als Brutvogel ausgestorben. Früher wurde dieser Ibis ausgiebig bejagt, der Verlust des Lebensraumes und der Einsatz von Pestiziden gaben ihm im 20. Jahrhundert auch in Südeuropa den Rest. Nur einige wenige Brutpaare überlebten in Marokko und in der Türkei. Durch Auswilderungsprogramme in der Schweiz, in Deutschland, Österreich und Spanien konnte er ab dem 21. Jahrhundert wieder in der Wildnis angesiedelt werden. Die Brutplätze müssen gut bewacht und beobachtet werden. Vor allem dürfen keine Störungen erfolgen. Dieser Vogel benötigt einen besonderen Schutzstatus.


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